Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wiederverkäufer (B2B)

für die PANOLEA GmbH & Co. KG
Kotzinger Str. 21
D-83278 Traunstein
E-Mail: info@panolea.de
Telefon: +49 861 88003002

- im Folgenden: PANOLEA –

I. Geltungsbereich, abweichende Bedingungen, künftige Geschäfte, Individualabreden

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle zwischen PANOLEA und dem Kunden geschlossenen Verträge einschließlich der zugrundeliegenden Angebote und Annahmeerklärungen (Auftragsbestätigungen) des Anbieters sowie etwaiger Nebenabsprachen, sofern der Kunde Unternehmer ist und den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 14 BGB schließt.

2. Die AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, PANOLEA hat diesen ausdrücklich zugestimmt.

3. Die AGB gelten im Falle laufender Geschäftsbeziehungen auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn in diesen nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird.

4. Mit dem Kunden individuell getroffene, schriftliche Vereinbarungen sowie von diesen AGB abweichende Angaben in den Angeboten und Auftragsbestätigungen von PANOLEA gehen diesen AGB vor.

 

II. Schrift-/Textform, Angebote, Vertragsschluss, Produktunterlagen

1. Sämtliche Angebote und Annahmeerklärungen, Änderungen und sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, die vor oder bei Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform (nachfolgend zusammen „schriftlich“).

2. Sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder vereinbart, sind die Angebote von PANOLEA, insbesondere bezüglich des Preises, der Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit, freibleibend. Der Kunde ist an sein Angebot vier (4) Wochen, bei vorrätiger Ware zwei (2) Wochen gebunden. Ein wirksamer Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung von PANOLEA, spätestens jedoch – insoweit abweichend von Ziffer II.1 – mit Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.

3. Es gilt der am Tag des Vertragsabschlusses gültige, auf dem Bestellformular ausgewiesene Mindestbestellwert.

4. Produktunterlagen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben, insbesondere in Produktübersichten und auf der Internetseite von PANOLEA (www.panolea.de), sind so genau wie möglich ausgeführt. Sofern nicht anders angegeben oder vereinbart, geben diese nur Näherungswerte wieder und stellen insbesondere keine Beschaffenheitsangabe dar.

 

III. Preise, Preisanpassung, Preisstellung

1. Sofern nicht anders vereinbart, bestimmen sich die Preise nach der am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von PANOLEA.

2. Liegt zwischen Vertragsschluss und Liefertermin/-frist ein Zeitraum von mehr als einem (1) Monat und wurde keine Festpreisabrede getroffen, so ist PANOLEA bei Kostensteigerungen berechtigt und bei Kostensenkungen verpflichtet, die Preise im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) entsprechend den zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen bei den Kosten, z.B. bei Löhnen, Gehältern, Steuern, Fracht-, Material- und Produktionskosten, anzupassen. Eine Erhöhung der Preise darf nicht der Erzielung eines zusätzlichen Gewinns dienen und kommt nur im Falle von Kostensteigerungen in Betracht, die nicht durch Kostensenkungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden.

3. Sofern nicht anders vereinbart oder angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro inkl. Verpackung, zzgl. der gesetzlichen MwSt. und zzgl. der Kosten für Porto, Fracht und Versicherung.

 

IV. Lieferung, Liefertermine/-fristen, Teillieferungen, höhere Gewalt, Lieferverzug, Selbstbelieferungsvorbehalt

1. Sofern nicht anders angegeben oder vereinbart, sind Liefertermine/-fristen unverbindlich. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss, es sei denn, der Kunde ist zu Vorleistungen verpflichtet. In diesem Fall beginnt die Lieferfrist mit Eingang der vom Kunden zu erbringenden Leistung bei PANOLEA.

2. PANOLEA ist in einem für den Kunden zumutbaren Umfang zu Teillieferungen berechtigt.

3. In Fällen höherer Gewalt oder sonstiger unvorhergesehener Ereignisse, z.B. Betriebsstörungen, rechtmäßige Streiks oder Aussperrungen, Epidemien oder Pandemien, Ein-/Ausfuhrverbote, behördliche Maßnahmen etc., die PANOLEA ohne eigenes oder zurechenbares Verschulden vorübergehend daran hindern, die Ware zum vereinbarten Termin oder zur vereinbarten Frist zu liefern, verlängern sich diese Termine/Fristen – auch während des Verzuges – um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine solche Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als drei (3) Monaten, können beide Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten. Wird hierdurch die Lieferung ganz oder teilweise unmöglich oder unzumutbar, so ist PANOLEA insoweit von ihrer Lieferpflicht befreit bzw. zum Rücktritt berechtigt. Evtl. gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.

4. Bei Lieferverzug kann der Kunde nur zurücktreten, wenn er PANOLEA zuvor eine Nachfrist von mindestens zwei (2) Wochen gesetzt hat.

5. Im Falle des Lieferverzugs oder der Unmöglichkeit haftet PANOLEA für Schadensersatzansprüche nur nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer IX.

6. Bei nicht erfolgter oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung gerät PANOLEA nicht in Verzug, es sei denn, PANOLEA hat die nicht erfolgte bzw. nicht rechtzeitige Selbstbelieferung zu vertreten. Steht fest, dass eine Selbstbelieferung mit den bestellten Waren, trotz Abschlusses eines kongruenten Deckungsgeschäftes, aus von PANOLEA nicht zu vertretenden Gründen nicht erfolgt, ist PANOLEA zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Evtl. gesetzliche Rücktrittsrechte der Vertragsparteien bleiben unberührt.

 

V. Gefahrübergang, Transportversicherung

1. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Verzögert sich die Versendung der Ware aus Gründen, die PANOLEA nicht zu vertreten hat oder nimmt der Kunde die Ware nicht rechtzeitig an, obwohl ihm diese angeboten wurde, so geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

2. Transportschäden sind PANOLEA sowie dem anliefernden Transportunternehmen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von fünf (5) Tagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Unversehrtheit zu untersuchen und ggf. unverzüglich Anzeige zu machen, anderenfalls gilt die Lieferung insoweit als genehmigt.

 

VI. Zahlungsbedingungen, Zahlung, Zahlungsverzug, Zurückbehaltung/Aufrechnung, Vermögensverschlechterung

1. Soweit nicht anders angegeben oder vereinbart, haben Zahlungen per Überweisung innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsstellung und Lieferung ohne jeden Abzug auf dem Konto von PANOLEA einzugehen.

2. Bei Zahlungsverzug ist PANOLEA berechtigt, Zinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die gesetzliche Verzugspauschale zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt hiervon unberührt.

3. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung des Kunden ist nur mit rechtskräftig festgestellten, entscheidungsreifen oder unbestrittenen Forderungen statthaft.

4. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass der Anspruch von PANOLEA auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, kann PANOLEA die ihr obliegende Leistung verweigern, bis der Kunde die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit geleistet hat. PANOLEA kann eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der Kunde in von ihm gewählten Raten gegen die Leistung nach seiner Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. PANOLEA ist nach Fristablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadens- oder Aufwendungsersatz zu verlangen.

 

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag und aller sonstiger Forderungen, die PANOLEA gegen den Kunden in unmittelbarem Zusammenhang mit der gelieferten Ware – gleich aus welchem Rechtsgrund – nachträglich erwirbt, Eigentum von PANOLEA. Ferner bleibt die Ware bis zur Erfüllung aller sonstiger Forderungen, welche PANOLEA gegen den Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – jetzt oder künftig erwirbt (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) als Vorbehaltsware Eigentum von PANOLEA. Bei laufender Rechnung dient die Vorbehaltsware der Sicherung der Saldoforderung von PANOLEA.

2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsmäßigen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Das Recht zum Weiterverkauf besteht nicht, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist oder er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend eingestellt hat. Solange PANOLEA Eigentümerin der Vorbehaltsware ist, ist diese bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes berechtigt, die Ermächtigung zum Weiterverkauf zu widerrufen. Der Kunde tritt schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an PANOLEA ab, die diese Abtretung annimmt.

3. Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen befugt. PANOLEA darf die Einziehungsermächtigung bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes widerrufen. PANOLEA ist befugt, die Forderungen selbst einzuziehen, PANOLEA wird jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

4. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach und ist PANOLEA deshalb befugt, die Forderungen selbst einzuziehen, hat der Kunde PANOLEA auf deren Anforderung ein Verzeichnis mit allen unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, den abgetretenen Forderungen sowie den Namen und Adressen der Schuldner mit der Höhe der Forderungen auszuhändigen. Der Kunde ist auf Anforderung verpflichtet und PANOLEA ist berechtigt, den Schuldnern die Forderungsabtretung anzuzeigen.

5. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, bedürfen eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder eine anderweitige, die Sicherung von PANOLEA beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung der Vorbehaltsware der vorherigen schriftlichen Zustimmung von PANOLEA. Bei Zugriffen Dritter, z.B. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, hat der Kunde PANOLEA unverzüglich zu unterrichten und ihr alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung ihrer Rechte erforderlich sind, sowie den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt von PANOLEA hinzuweisen. Der Kunde hat die Vorbehaltsware als Eigentum von PANOLEA zu kennzeichnen und Dritte im Falle der Sicherungsübereignung seines gesamten Warenlagers auf das Vorbehaltseigentum von PANOLEA hinzuweisen sowie die Vorbehaltsware durch ausdrückliche Erklärung von der Sicherungsübereignung auszuschließen.

6. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgsam zu behandeln und PANOLEA Verlust, Vernichtung oder Beschädigung unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat die Vorbehaltsware ausreichend gegen Diebstahl, Einbruch, Wasser- und Feuerschäden zu versichern und unter Versicherungsschutz zu halten. Der Kunde tritt schon jetzt die ihm bei Eintritt eines Schadensfalles gegen seinen Versicherer zustehenden Ansprüche, soweit sie sich auf das Eigentum oder Miteigentum von PANOLEA beziehen, an PANOLEA ab, die diese Abtretung annimmt.

7. PANOLEA ist auf Verlangen des Kunden nach Wahl von PANOLEA zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt bzw. zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet, wenn der Kunde sämtliche mit der Vorbehaltsware im Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat oder wenn der realisierbare Wert aus den gesamten PANOLEA eingeräumten Sicherheiten aus Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung und Vorausabtretung die Gesamtsumme der Forderungen gegen den Kunden um mehr als zehn (10) Prozent übersteigt.

 

VIII. Mängelrüge, Mängelansprüche

Die Mängelhaftung von PANOLEA richtet sich nach dem Gesetz, modifiziert durch folgende Bestimmungen:

1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind PANOLEA unverzüglich, spätestens aber binnen einer (1) Woche nach Anlieferung der Ware schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind PANOLEA ebenfalls unverzüglich, spätestens aber binnen einer (1) Woche nach Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt diese Anzeige, so gilt die Lieferung als mangelfrei und genehmigt.

2. Zeigt der Kunde einen Mangel gemäß Ziffer VIII.1 fristgerecht an, hat er nach Wahl von PANOLEA Anspruch auf unentgeltliche Beseitigung des Mangels oder auf Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung).

3. Mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen wegen Mängeln verjähren Mängelansprüche in zwölf (12) Monaten ab Ablieferung der Ware an den Kunden.

4. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Kunden nur zu, soweit die Haftung von PANOLEA nicht nach Maßgabe von Ziffer IX. dieser AGB ausgeschlossen oder beschränkt ist.

5. Die Bestimmungen dieser Ziffer VIII. lassen Ansprüche wegen Mängeln, die PANOLEA arglistig verschwiegen hat oder die von einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie erfasst werden, unberührt.

 

IX. Haftung, Verjährung

1. Für etwaige Schäden haftet PANOLEA unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“), beschränkt sich die Haftung von PANOLEA auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die keine wesentlichen Nebenpflichten sind, haftet PANOLEA nicht.

3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für die Haftung für Ansprüche des Kunden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.

4. Soweit die Haftung von PANOLEA ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von PANOLEA.

5. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche des Kunden, für die nach dieser Ziffer IX. die Haftung von PANOLEA beschränkt ist, in einem (1) Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

 

X. Datenschutz

Der Schutz von personenbezogenen Daten des Kunden ist für PANOLEA sehr wichtig. Soweit PANOLEA im Rahmen der vertragsgegenständlichen Tätigkeit personenbezogene Daten des Kunden erhebt oder sonst wie verarbeitet, geschieht dies ausschließlich im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten kann der Kunde der Datenschutzerklärung von PANOLEA entnehmen unter
https://www.panolea.de/policies/privacy-policy

 

XI. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand

1. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Geschäftssitz von PANOLEA Erfüllungsort.

2. Auf die Vertragsbeziehung zwischen PANOLEA und dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die Anwendung der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist am Sitz von PANOLEA, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. PANOLEA ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.

 

PANOLEA GmbH & Co. KG

Handelsregister: HRA 14338
Registergericht: Amtsgericht Traunstein

Vertreten durch die geschäftsführende und persönlich haftende Gesellschafterin:
ALPES GmbH, Kotzinger Straße 21, D-83278 Traunstein

Diese vertreten durch die Geschäftsführerinnen:
Magdalena Schmied
Katharina Schmied


Stand Juli 2024